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Wahlhelfer gesucht

04. 03. 2024

Wahlhelfer/-innen gesucht!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Durchführung einer Wahl ist im erheblichen Maße von der Mithilfe durch Bürgerinnen und Bürger in den Wahllokalen abhängig. Deshalb hoffe ich auf Ihre tatkräftige Unterstützung in der Funktion als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.

Wann

Am 09.Juni 2024 steht die Kommunalwahl und die Europawahl an.

Am 22.September 2024 findet dann die Landtagswahl in Brandenburg statt.

Konkret werden für die Durchführung der Wahlen und die Ermittlung der Wahlergebnisse in unseren 6 Wahlkreisen Bürgerinnen und Bürger gesucht, welche bereit sind, ehrenamtlich als Mitglied eines Wahlvorstandes in einem Wahllokal mitzuwirken.

Ihre Aufgabe

Der Wahlvorstand ist am Wahlsonntag für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehört die Stimmzettelausgabe, Prüfung der Wahlberechtigung und Freigabe der Wahlurne. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.

Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € (Mitglied des Wahlvorstands) bzw. 35,00 € (Vorsitz des Wahlvorstands) gezahlt.

Der Ablauf am Wahlsonntag

Die Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag um 07:00 Uhr in ihrem Wahllokal. Nach dem Aufbau der Ausstattung, welche Sie vor Ort finden, werden die Wahllokale pünktlich um 08:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.

In der Regel wird die Arbeitszeit im Vorfeld in Absprache mit dem Wahlvorstand eingeteilt (Vormittags- und Nachmittags-Dienst). Wichtig ist, dass immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind.

Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Dann müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, um die Stimmzettel und die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis zu zählen und das Ergebnis in der Niederschrift einzutragen.

Haben Sie Interesse?

Sie sind wahlberechtigt, also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, sind Deutsche/r oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen? Dann können Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden.

Ausgeschlossen von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen.

 

Hierfür können Sie sich per E-Mail unter oder telefonisch unter 033433-150021 registrieren lassen.

Bei Anmeldung per E-Mail oder per Telefon benötigen wir von Ihnen die folgenden Angaben:

  • Vorname, Nachname

  • Straße und Hausnummer

  • PLZ und Wohnort

  • Telefonnummer

  • E-Mail-Adresse

  • Geburtsdatum

  • Bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion

An dieser Stelle möchte ich Ihnen versichern, dass das Amt Märkische Schweiz mit Ihren personenbezogenen Daten sorgsam und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgeht.

 

Wir danken Ihnen schon heute für Ihre tatkräftige Unterstützung.

gez. Svenja Hertel
Wahlleiterin

 

Bild zur Meldung: © ulleo-1834854 / pixabay.com (2181101)

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