Achtung Waldbrandgefahr!
HINWEIS
- Zum Wochenende wird die höchste Waldbrandgefahrenstufe erwartet! -
Wie verhalte ich mich im Wald bei akuter Waldbrandgefahr ? Es gibt dabei ein paar wichtige Dinge zu beachten um ein mögliches Feuer zu vermeiden.
Was solltest du im Wald NICHT tun ?
• Rauchen Sie nicht im Wald!
• Vermeiden Sie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von mindestens 50 Metern vom Wald!
• Grillen Sie nicht an Seeufern in Waldnähe!
• Halten Sie Wald-Zufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte frei!
• Parken Sie im Wald nur auf dafür ausgewiesenen Flächen!
• Melden Sie jeden Brand schnellstmöglich unter der Rufnummer 112!
Fragen und Antworten:
Was kann ich tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?
Unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (Notruf 110) anrufen. Teilen Sie mit wo es brennt, was brennt (Bodenfeuer oder schon die Baumkronen) und ob Menschen in Gefahr sind.
Wie sind die Gebiete für die Waldbrandgefahrenstufen abgegrenzt?
Die Waldbrandgefahrenstufen werden immer für einen gesamten Landkreis festgelegt.
Welche Einschränkungen und Verbote gibt es bei den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen?
Aus den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen ergeben sich keine unterschiedlichen Einschränkungen oder Verbote für Waldbesucher. Waldbrandgefahrenstufen stellen die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dar und sollen die Bevölkerung für diese Gefahr sensibilisieren.
Ist das Rauchen und Anzünden von Feuer nur bei erhöhter Waldbrandgefahr verboten?
Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist es in Brandenburg das ganze Jahr über verboten im Wald und in einem Abstand von weniger als 50 m vom Waldrand entfernt ein Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Dazu gehört auch das Grillen an Seeufern in Waldnähe (§ 23 (1) LWaldG).
Darf der Wald bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 betreten werden?
Zum Zwecke der Erholung ist das Betreten des Waldes grundsätzlich jedermann gestattet. Von diesem Grundsatz kann in Ausnahmefällen abgewichen werden. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann durch die untere Forstbehörde der Wald für das Betreten gesperrt werden, wenn dies zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Davon wird jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. Im Falle einer Sperrung wird der Wald an den Zugängen entsprechend durch Schilder gekennzeichnet (§ 23 (2) LWaldG).
Kann ich bei Waldbrandgefahr auf meinem Grundstück in Waldnähe Feuer im Freien anzünden oder grillen?
Das Waldgesetz verbietet Feuer in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand. Das Waldgesetz sieht für einen begrenzten Personenkreis Ausnahmen vor. So müssen z. B. Nutzungsberechtigte auf ihren Grundstücken nur einen Abstand von 30 Metern zum Waldrand einhalten, wenn sie ausreichend vorbeugende Brandschutzmaßnahmen ergreifen. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 gelten gilt diese Ausnahmeregelung aber nicht mehr (§ 23 (1) LWaldG).
Darf der Wald bei Waldbrandgefahr befahren werden?
Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist unabhängig von der Waldbrandgefahr grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd (§ 16 LWaldG).
Können Kraftfahrzeuge bei Waldbrandgefahr im oder am Wald geparkt werden?
Parken ist im Wald nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Zum Schutz des Waldes und der Bevölkerung kann die untere Forstbehörde diese Parkplätze bei hoher Waldbrandgefahr sperren. Es ist darauf zu achten, dass Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abgestellt werden. Heiße Fahrzeugteile (z. B. Katalysatoren) werden schnell zur Zündquelle. Zufahrtswege zum Wald müssen für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr immer freigehalten werden.
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