9 € Ticket in Märkisch Oderland
Auf Basis des Entlastungspaketes 2022 der Bundesregierung gibt es auch im öffentlichen Nahverkehr eine Preisabsenkung für den Regionalverkehr vom 01.06. bis 31.08.2022 in Märkisch-Oderland.
Die Fahrkarte gilt dabei für den gesamten Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), also für Bus, Straßen- oder U-Bahn sowie im Regionalverkehr. Die Gültigkeit endet dabei nicht an den Landesgrenzen. Wer zum Beispiel von Bad Freienwalde nach Berlin mit der Regionalbahn fährt, kann in der Hauptstadt auch in die Tram einsteigen. Und die Karten gibt es an den Vorverkaufsstellen, Automaten und im Bus. Soweit die Regelung für alle Pendler und Neukunden im ÖPNV.
Aber: ICE, IC und EC – also der Fernverkehr der Deutschen Bahn – sind nicht in dem 9-Euro-Angebot inbegriffen.
Auch für Schüler, die bereits ein Abo im Rahmen der regulären Schülerbeförderung haben, soll dieser vergünstigte Preis für Fahrten innerhalb Deutschlands gelten. Nun gibt es in Märkisch-Oderland eine Eigenbeteiligung der Eltern bei den Fahrkosten mit einem Eigenanteil von 10,50 € (erste Kind), 7,50 € (zweite Kind) und 4,50 € (dritte Kind) und die Beschränkung auf die Bedienrelation Wohnort - Schulort. Wie bekommt man nun dieses deutschlandweit gültige Ticket und was passiert mit dem vorhandenen Schülerfahrausweis?
Monat Juni
Im Monat Juni, dem letzten Monat des aktuellen Schuljahres, gilt folgende Regelung: Die elektronische Fahrkarte aller Schüler gilt automatisch für die deutschlandweite Nutzung. Es ist kein neuer Fahrausweis nötig - Sie brauchen nichts weiter zu machen und können deutschlandweit mit dem ÖPNV ab 01.06.2022 mobil sein. Diejenigen, die für Juni bereits 10,50 € gezahlt haben bzw. bei denen dieser Betrag im Rahmen der Jahresabbuchung vom Verkehrsunternehmen bereits eingezogen wurde, können sich den Betrag von 1,50 € erstatten lassen. Nutzen Sie dafür bitte folgendes Formular (Antragstellung bitte bis Ende Juni 2022). Für diejenigen, die einen Eigenanteil von 7,50 € oder 4,50 € zahlen, stockt der Landkreis automatisch den Betrag auf 9,00 € auf.
Monate Juli und August
Der Schülerfahrausweis für die Monate Juli und August gehört trotz der Sommerferien zum Abo-Fahrschein. Man kann ihn nutzen ohne zu bezahlen, weil laut VBB-Tarifbedingungen bei einem Abo der Jahresbetrag um zwei Monate rabattiert wird. Für diese Monate ist also auch kein Eigenanteil nötig. Die Schülerfahrkarte gilt auch hier automatisch deutschlandweit.
Ausnahme: Bei Schülern, die mit dem aktuellen Schuljahr ihren Schulbesuch beenden (10. und 12. Klasse) bzw. deren Bescheid zum 31.07.2022 befristet ist (in der Regel Schüler der 6. Klasse), endet damit auch das Abo zum 31.07.2022. Im Juli ist also die Nutzung der vorhandenen Fahrcard möglich. Für den Monat August muss an den bekannten Verkaufsstellen (Automat, Verkaufsstelle oder im Bus) ein separates 9-Euro-Ticket gelöst werden.
Monat September
Ab 01.09. gelten wieder die bisherigen Preise und es ist auch wieder der jeweils gültige Elternbeitrag zu zahlen. Die im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung erworbenen Fahrausweise gelten grundsätzlich auch wieder nur für die Relation Wohnort – Schule.
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