Bannerbild | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteTankstelle | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteGrundschule | zur StartseiteRewe | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGrundschule | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteFuchsbau | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteLuftbilder - Steffen Busch | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Landkreis Märkisch-Oderland überschreitet Inzidenz von 35

27. 10. 2020

(TB) Landkreis Märkisch-Oderland überschreitet Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Ab sofort gelten weitere Einschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich.

 

Mit Überschreitung des Wertes von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem SARS-CoV-2-Virus sind ab sofort im Landkreis Märkisch-Oderland die in der Umgangsverordnung zusätzlich benannten Regeln einzuhalten. Dies gilt ab der Bekanntgabe - am 26.10.2020 - für mindestens 10 Tage. Somit gelten nachfolgende zusätzliche Regelungen in Märkisch-Oderland:

 

Veranstaltungen:

maximal 250 zeitgleich anwesende Gäste draußen bzw. 150 drinnen.

 

Private Feiern:

maximal 15 Personen im privaten Wohnraum bzw. maximal 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen Wichtig: Veranstalter/innen müssen private Feiern mit mehr als 6 zeitgleich anwesenden Gästen außerhalb des eigenen Haushaltes mindestens drei Werktage vorher dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden formlos anzeigen. Das gilt sowohl für private Feiern im privaten Wohnraum als auch in angemieteten Räumen. Private Feiern sind nicht genehmigungspflichtig.

 

Alkohol-Ausschankverbot:

Gaststätten, Kneipen und Bars dürfen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken.

 

Mund-Nasen-Bedeckung:

  • in Gaststätten für die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, die sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten,
  • in Büro- und Verwaltungsgebäuden für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann,
  • für Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.

 

Seelow,  26. Oktober 2020

 

Bild zur Meldung: Corona Stufen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

03. 12. 2024 - Uhr – Uhr

 

03. 12. 2024 - Uhr – Uhr

 

04. 12. 2024 - Uhr – Uhr

 

Immer aktuell

Unser Newsletter versorgt Sie mit aktuellen Informationen. Jetzt kostenlos abonnieren.

Dauerhaft wichtig

Schauen Sie gern über die untenstehenden Links nach regelmäßigen Veranstaltungen:

➔ Alle Veranstaltungen

➔ Gremiensitzungen


Information Straßenlaubentsorgung

 © Valiphotos / pixabay.com (1072821)   

Hier klicken für Informationen


 

Partnergemeinde

Logo_Zwiezyn

Gmina Zwierzyn

 
Bahnhof HerrenseeLuftbilder - Steffen BuschLuftbilder - Steffen BuschBahnhofstrasseLuftbilder - Steffen BuschBahnhofstrasseTourismuspavillonGrundschuleSportplatz