Kitas in Märkisch-Oderland ab 25. Mai wieder für alle Kinder geöffnet
(TB) Das SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen hat in Märkisch-Oderland ein Niveau erreicht, das es ermöglicht bei den Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb überzugehen.
Ab 25. Mai 2020 benötigen die Eltern keine Bescheinigung des Arbeitgebers und auch keinen Bescheid des Landkreises mehr um die Betreuung in Anspruch nehmen zu können. Voraussetzung ist lediglich die vorherige Anmeldung bei der Kita, mit der ein Betreuungsvertrag besteht.
Ab 25. Mai haben zwar alle Kinder wieder Anspruch auf Betreuung, es gelten aber immer noch die Begrenzungen der Kindertagesbetreuung gemäß der Eindämmungsverordnung. Das heißt, in der Phase des eingeschränkten Regelbetriebes besteht noch nicht der Anspruch auf die üblichen Öffnungszeiten oder den bisher vertraglich geregelten Betreuungsumfang.
Der Landkreis Märkisch-Oderland weist alle Eltern darauf hin, dass Kinder mit COVID-19 typischen Krankheitssymptomen nicht betreut werden dürfen.
Landrat Gernot Schmidt erklärt hierzu:
„Ich halte die Öffnung der Kitas für einen wichtigen Schritt in Richtung Normalität. Wir dürfen aber trotz der positiven Entwicklung bei Corona nicht leichtfertig werden und bereits Erreichtes wieder gefährden. Ich appelliere daher an alle Eltern verantwortungsvoll mit der Öffnung umzugehen.“
Der Landkreis weiß um die konkreten Herausforderungen vor denen die Kitas stehen und ist daher in enger Abstimmung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen um Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass sich das Infektionsgeschehen wieder ausbreitet.
Das Gesundheitsamt beobachtet hierbei die Entwicklung der Fallzahlen mit äußerster Sorgfalt um bei Bedarf unmittelbar handeln zu können.
Die Kindertagespflegestellen, arbeiten unabhängig von der Entscheidung des Landkreises ab dem 25. Mai soweit möglich wieder im Regelbetrieb.
Bild zur Meldung: Büro Landrat