Gestattung des Trainingsbetriebes auf dem Sportgelände
“...Gestattung des Trainingsbetriebes auf dem Sportgelände
Sehr geehrter Herr Mellenthin,
unter Bezugnahme auf die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in der Fassung vom 08.Mai 2020 gestatte ich den kontaktfreien Trainingsbetrieb auf dem Sportgelände in 15345 Rehfelde ab dem 15.05.2020.
Die Gestattung ermöglicht gleichzeitig die Nutzung der WC-Anlagen sowie das Betreten von Gebäuden zum Entnehmen und Zurückstellen von Sportgeräten.
Andere Sanitäreinrichtungen sowie Umkleideräume und – kabinen von Sportanlagen dürfen nicht genutzt werden.
Weitere Hinweise entnehmen Sie dem Leitfaden des DFB und den Trainingsformeln des DSOB.
Mit freundlichem Gruß...”
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