Keine Waldverschmutzung zulassen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aus gegebenem Anlass möchte ich Sie dazu aufrufen, mit darauf zu achten, dass unser Wald nicht zu einer Abfalldeponie für Garten-; Grün- oder Küchenabfällen sowie sonstigem Müll wird.
Der Herbst und Winter naht und einige meinen, dass der Wald auch ihren Grünabfall mit verwerten kann. Dem ist nicht so, daher wurde im Brandenburgischen Waldgesetz mit § 24 – die Waldverschmutzung geregelt und verboten.
Der Wald hat mit seinem eigenen natürlichen Abfall genug Arbeit zu leisten. Darüber hinaus verdrängt unser Haushalts- und Gartenabfall die heimischen Pflanzen und damit die Nahrungsgrundlage für die hier lebenden Tiere.
Küchenabfälle die irrtümlicherweise gut gemeint sind, sind jedoch wenig hilfreich um den Tieren Gutes zu tun und den Tierbestand gesund zu erhalten. Wenn die angelockten Wildschweine im Garten stehen wird wieder laut nach Abschuss der Tiere gerufen. Dieses ist jedoch in einem Siedlungswäldchen oder am bewohnten Waldrand ein sehr riskantes Unterfangen für den zuständigen Jäger. Eine ggf. notwendige (Zu)Fütterung für die Wildtiere bleibt grundsätzlich nur dem zuständigen Jagdpächter vorbehalten.
Für viele von uns war auch die grüne Umgebung ein Grund sich hier nieder zu lassen. Achten wir also gemeinsam darauf, dass uns diese grüne Umgebung in seiner Natürlichkeit erhalten bleibt. In unserem Landkreis gibt es ausreichend Möglichkeiten, anfallenden Abfall in seiner Gesamtheit ordnungsgemäß zu entsorgen. Ein Blick in den Abfallkalender genügt.
Cerstin Kopprasch
Gemeindevertreterin
Hinweis der InternetRedaktion
in der Pressemitteilung 48/2017 Landkreis MOL unter der Überschrift "Unerlaubtes Entsorgen von Grünabfällen ist kein Kavaliersdelikt" werden auch die rechtlichen Konsequenzen für den Umweltfrevel aufgezeigt.
Foto: Bernd Kasper - pixelio.de
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