Jahreshauptversammlung wird verschoben
Werte Mitglieder,
der Vorstand möchte über die ursprünglich am 12. November dieses Jahres stattfindende Jahreshauptversammlung informieren.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und der damit verbundenen Hygiene- bzw. Abstandsregeln entschied der Vorstand die ursprünglich zum 12.11.2020 geplante Jahreshauptversammlung auf das 1. Quartal 2021 zu verschieben.
Der genaue Termin wird hierzu in der ersten Vorstandssitzung im Januar 2021 beschlossen und allen Mitgliedern satzungsgemäß mitgeteilt.
„…Kann man eine Mitgliederversammlung absagen/ verschieben?
Die Absage/ Verschiebung einer Mitgliederversammlung ist möglich.
Dabei muss ein Blick in die jeweilige Satzung geworfen werden. Ist ein Absageverfahren dort nicht geregelt, kommen gesetzliche Regelungen zur Anwendung.
Demnach gelten für die Absage die gleichen Formvorschriften wie für die Einladung.
Zuständig ist derjenige, der auch die Einladung ausgesprochen hat, i.d.R. der Vorstand.
Die Absage muss wie die Einladung satzungsgemäß erfolgen.
Eine besondere Frist ist dabei nicht zu beachten. Es muss zumindest sichergestellt sein, dass alle Vereinsmitglieder rechtzeitig davon Kenntnis erlangen können.
Formal hat die Verschiebung genau wie die Absage zu erfolgen.
Für eine Verschiebung kann zusammen mit der Absage die fristgemäße Ladung für einen neuen Termin verschickt werden.
Zwingend ist das allerdings nicht.
Die Einladung zu einem neuen Termin kann auch noch im Nachhinein erfolgen. …“
Vorstand
SG Grün-Weiss Rehfelde e.V.
Bild zur Meldung: Logo GWR