Schiedsperson

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Schiedsfrau ist ehrenamtlich tätig. Trotzdem entstehen für eine Schiedsverhandlung gesetzlich vorgeschriebene Kosten in Höhe von circa 50 Euro, die vor Antragstellung einzuzahlen sind. Wer an einer gütlichen Streitbeilegung interessiert ist, nimmt bitte Kontakt zur Schiedsfrau auf. Bei dem Informationsgespräch vor Antragsstellung ist es wie mit dem Fragen allgemein: es kostet nichts.
 
Weitere Informationen: Schiedsstelle beim Amt Märkische Schweiz --> hier

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