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Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in 15345 Rehfelde, OT Zinndorf
11. 08. 2021Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in 15345 Rehfelde, OT Zinndorf
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt vom 10. August 2021
Die Firma WKN GmbH, Otto-Hahn-Straße 12 - 16 in 25813 Husum beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Gemarkung Zinndorf, Flur 4, Flurstück 74 eine Windenergieanlage (WEA) zu errichten und zu betreiben.
Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer WEA vom Typ SiemensGamesa 6.0-170 mit einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 170 m und einer Leistung von 6,2 MW.
Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Februar 2022 vorgesehen.
Auslegung
Die Auslegung des Genehmigungsantrags sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sind einen Monat vom 18. August 2021 bis einschließlich 20. September 2021 über das länderübergreifende zentrale UVPInternetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann einsehbar.
Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen zeitgleich im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle West, Fehrbelliner
Straße 4 a, Raum 4.03, 16816 Neuruppin und im Amt Märkische Schweiz, Hauptstraße 1, Büro Nummer 10, 15377 Buckow (Märkische Schweiz) ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist zur Einhaltung der gesetzlich geforderten Schutzmaßnahmen für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten erforderlich:
- Landesamt für Umwelt: Telefonnummer 03391 838542 oder 03391 838546
- Amt Märkische Schweiz: Telefonnummer 033433 150-200.
Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall und Schattenwurf, Auswirkungen auf Avifauna, Fledermäuse, FFH- und SPA-Gebiete und eine naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 18. August 2021bis einschließlich 18. Oktober 2021 unter Angabe der Vorhaben-ID 006.00.00/21 schriftlich oder elektronisch beim
- Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam
oder - Amt Märkische Schweiz, Hauptstraße 1, 15377 Buckow (Märkische Schweiz)
erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.
Erörterungstermin
Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.
Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 10. November 2021 um 10 Uhr im Gasthaus „Zur alten Linde“, Bahnhofstraße 23, 15345 Rehfelde. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Hinweise
Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte vor Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen in einem eigenständigen Verfahren.
Es wurde im Rahmen dieser Vorpüfung festgestellt, dass der von der Vorhabenträgerin eingereichte„Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag - Windpark Zinndorf-Werder Erweiterung“ vom 20. April 2020 zum Teil nicht mehr zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Belange herangezogen werden konnte. Insbesondere waren die für dieses Gutachten herangezogenen Bestandserfassungen zu den Greif- und Großvögeln sowie Brut-, Rast- und Zugvögeln nicht mehr hinreichend aktuell. In Bezug auf das Schutzgut Avifauna war zum Zeitpunkt der Vorprüfung nicht auszuschließen, dass mit der Realisierung des Vorhabens erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen verbunden sein könnten.
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde daher festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben die UVPPflicht besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540)
Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle West
Bild zur Meldung: Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in 15345 Rehfelde, OT Zinndorf
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