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Wasserwandern im Oderbruch
20. 07. 2020(TB) Wasserwandern ist im Einklang mit dem Naturschutz möglich –
Vignette und umsichtiges Verhalten sind erforderlich! Mit der Allgemeinverfügung über die Erlaubnis zur Befahrung mit Wasserfahrzeugen in den Schutzgebieten „Mittlere Oderniederung“ und „Alte Oderläufe im Oderbruch“ gestattet der Landkreis MärkischOderland das Paddeln in Schutzgebieten. Die Erlaubnis gilt bis zum 31. März 2029 und außerhalb der Brutzeit (1. April bis 30. Juni eines jeden Jahres).
Voraussetzung ist zum einen, dass nur eine festgelegte Anzahl von
muskelbetriebenen Wasserfahrzeugen das Schutzgebiet befahren darf, daher werden Vignetten zur Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge vergeben.
Zum anderen dürfen die Wasserwanderer keinesfalls durch ihr Verhalten die Schutzgebiete mit ihrer Artenvielfalt schädigen oder Tiere unzulässig stören. Deswegen erhält jeder Nutzer vorab Informationsmaterialien, die auf ein umsichtiges Verhalten während der Wasserwanderns hinweisen.
Die Vignetten können sowohl in ausgewählten Touristeninformationen
in der Region (aktuelle Liste unter: https://www.maerkischoderland.de/de/wasserwandern-im-oderbruch.html ) als auch im Wirtschaftsamt des Landkreises Märkisch-Oderland zu den allgemeinen Sprechzeiten zum Preis von 5 Euro pro Boot und Jahr erworben werden. Wir ermöglichen eine einzigartige Landschaft vom Wasser aus kennenzulernen und sichern, dass der Charakter der Gebiete erhalten bleibt.
Weitere Informationen zum Wasserwandern in den Schutzgebieten
erhalten Sie im Internet unter www.maerkisch-oderland.de.
Bild zur Meldung: Büro Landrat
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