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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/2017

Rehfelde, den 11. 01. 2016
Vorschaubild zur Meldung: Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/2017
Sehr geehrte Eltern,

die Schulpflicht beginnt gemäß § 37 Absatz des Brandenburgischen Schulgesetzes für die Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollendet haben oder vom Schulbesuch für ein Jahr oder ein weiteres Jahr zurückgestellt waren, weiterhin am 01. August desselben Kalenderjahres.

Sie müssen zum Schulbesuch bei der zuständigen Grundschule bis spätestens 29. Februar angemeldet werden.

Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen, wenn sie schulreif sind. Über die Schulreife entscheidet die Schulleitung.

Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt mit:  

  • der persönlichen Vorstellung des Kindes
  • der Vorlage der Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes sowie
  • der Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung

 

Die Schulleitung

 

Termin          

Sonnabend, 16. Januar 2016 im Haus I der Grundschule von 08:00 bis 12:00 Uhr

 

Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

 

Bild zur Meldung: Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/2017

Weitere Informationen: